Blog

Makler, KSchG

Wussten Sie, dass beim Erwerb von Wohnungseigentum der Makler verpflichtet ist, Sie als Interessent/Käufer auch über die Betriebs- und Erhaltungskosten, die zu leistenden Aufwendungen zur Rücklagenbildung, die Höhe der bestehenden Rücklagen sowie allenfalls bevorstehende Sanierungsarbeiten aufzuklären? Verlangen Sie deshalb diese Informationen vom Immobilienmakler, falls dieser nicht von sich aus diese Informationen offenlegt.