Testamente sind für Bernhard Loimer, Rechtsanwalt in Salzburg, unersetzlich, um Regeln dafür aufzustellen, was mit Vermögenswerten nach dem Tod passiert. Es gibt mehrere Arten, Testamente wirksam zu errichten – auch eigenhändig geschrieben und unterschrieben sind sie gültig. Im Idealfall werden sie registriert und bei der Anwältin oder dem Anwalt hinterlegt.
Loimer: „Wenn das Testament daheim in der Schublade liegt und dann plötzlich doch nicht mehr da ist, ist die Katastrophe programmiert. Wir erleben viel in unserem Beruf, die kuriosesten Dinge gehen vor sich. Deshalb empfehle ich zwei Ausfertigungen des Testamentes zu errichten; eine wird beim Anwalt hinterlegt, der es z.B. in ein Bankschließfach gibt, die andere Ausfertigung verbleibt beim Verfüger. Denn das beste Testament nützt nichts, wenn es nach dem Tod nicht aufgefunden wird.“
Und die Kosten? Die Registrierungsgebühren liegen im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich (22 Euro netto, Stand Anfang 2025). Die Kosten der anwaltlichen Errichtung der letztwilligen Verfügungen, also Testamente oder Vollmachten oder Vereinbarungen über gemeinsames Wohnungseigentum, sind Vereinbarungssache und orientieren sich an Umfang und Aufwand oder dem zu hinterlassenden Vermögenswert. „Am Ende des Tages ist diese Art der Vorsorge leistbar und sinnvoll“, sagt Rechtsanwalt Loimer.
Was kann im Testament festgelegt werden?
- Erben und Begünstigte bestimmen: Sie legen im Rahmen der Gesetze fest, wer wie viel bekommt, Sie können Ansprüche auch mindern und Vorleistungen anrechnen lassen.
- Schenkungen regeln: Vorab getätigte Schenkungen an Begünstigte können für deren Erbportion berücksichtigt werden.
- Vermächtnisse einsetzen: Bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge oder auch Rechte (z.B. Wohnrechte) können bestimmten Personen oder Organisationen zugewiesen werden.
Wie wird ein Testament erstellt?
- Eigenhändig: Komplett handgeschrieben, unterschrieben und datiert.
- Anwaltlich, notariell oder gerichtlich: Mit professioneller Beratung erstellt und registriert. Die österreichischen Rechtsanwälte haben ein eigenes Testamentsregister, wo letztwillige Verfügungen wirksam registriert werden können.
Was ist der Pflichtteil?
Nahe Angehörige wie Ehepartnerin, Ehepartner und Kinder haben ein gesetzliches Anrecht auf einen Pflichtteil am Vermögen des Erblassers, auf eine gesetzliche Quote. Dieser kann ihnen nicht entzogen werden, außer in speziellen Fällen, etwa bei schweren Verfehlungen, es kann durch Vereinbarung auch darauf verzichtet werden.
Warum professionelle Hilfe wichtig ist
Ein Testament ist nur dann gültig, wenn es formell korrekt errichtet wird. Fehler können dazu führen, dass Ihr letzter Wille nicht umgesetzt werden kann. Daher empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall zu prüfen und eine subjektiv optimale Lösung zu finden.