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Vorsorgevollmacht – Vertrauen in sicheren Händen

Mittels Vorsorgevollmacht lässt sich eine gerichtliche Erwachsenenvertretung (einst bekannt als Sachwalterschaft) oder eine Angehörigenvertretung verhindern. Bernhard Loimer, Rechtsanwalt in Salzburg, empfiehlt, bei vollem Bewusstsein zu regeln, wer in rechtlichen und faktischen Belangen die Vertretung für Sie übernehmen soll.

Die Entscheidung braucht eine starke Vertrauensbasis, denn diese Personen sollen und dürfen im Umfang der erteilten Vollmacht alles regeln, was für Vollmachtgebende zu tun ist – von der Bestimmung des Wohnorts und rechtlichen Vertretungen über Bank- und Postgeschäfte bis hin zu unternehmerischen Entscheidungen oder der Belastung oder dem Verkauf von Liegenschaften.

„Verwenden Sie keine Standardformulare aus dem Internet, hier braucht es eine maßgeschneiderte Vollmacht, die ebenfalls bei offizieller Stelle registriert wird. Sonst kümmert sich im schlechtesten Fall jemand um Ihre Geschäfte, den Sie selbst niemals damit betraut hätten“, empfiehlt Rechtsanwalt Bernhard Loimer.

Was kann beispielsweise geregelt werden?

  • Gesundheit: Entscheidungen über Behandlungen, Pflege oder medizinische Eingriffe.
  • Finanzen: Verwaltung des Vermögens oder von Teilen davon, Bezahlung von Rechnungen oder Abschluss oder Kündigung von Verträgen.
  • Wohnsituation: Entscheidungen über einen Umzug in ein Pflegeheim oder die Anpassung der Wohnverhältnisse.
  • Rechtliches: Vertretung vor Gerichten, Ämtern und Behörden
  • Gesellschaft: Vertretung in Gesellschafterversammlungen, Ausübung des Stimmrechtes

Wie wird eine Vorsorgevollmacht erstellt?

  • Rechtliche Beratung: Etwa eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.
  • Schriftform: Die Vollmacht muss schriftlich verfasst und präzise formuliert sein.
  • Beglaubigung: Die Unterschrift sollte beglaubigt werden, wenn Grundstücke, Wohnungen oder Gesellschaften des Vertretenen betroffen sein können.

Wann tritt die Vorsorgevollmacht in Kraft?
Die Vorsorgevollmacht wird erst wirksam, wenn Sie selbst entscheidungsunfähig sind. Eine ärztliche Bestätigung ist notwendig, um diesen Zustand festzustellen, damit die Vollmacht aktiviert werden kann.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Ohne Vorsorgevollmacht kann bei entscheidungsunfähigen Personen ein Gericht auf Antrag eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter bestimmen. Das bedeutet weniger Mitspracherecht und Flexibilität für Sie und Ihre Familie und im Einzelfall hohe Kosten der Entlohnung des Vertreters zu Lasten des Vermögens.